Verbrechen Des Vatikans

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Priester und sexuelle Straftaten

Wo bleibt das kirchliche Strafrecht?

Sonntag, 23. Mai 2010

Artikel

von "Legal Tribune online", 23.Mai 2010


Immer mehr Opfer von Missbrauch in katholischen Einrichtungen melden sich zu Wort. Norbert Diel zeigt, dass es keine einfachgesetzliche Pflicht der Kirche zur Anzeige solcher Fälle bei der Staatsanwaltschaft gibt. Er fordert die Diözesanbeschöfe auf, dennoch nicht nur mit dem Staat zusammenzuarbeiten, sondern auch vom kirchlichen Strafrecht Gebrauch zu machen.





Die sexuellen Übergriffe von Geistlichen auf Kinder und Jugendliche scheinen so endlos wie das Leid, das den Opfern zugefügt wurde. Seit Monaten tauchen immer wieder neue Fälle auf, die Schlimmes offenbaren und das Vertrauen in die Institution Kirche schwer erschüttern. Niemand kann verstehen, weshalb die Kirche zu den Fällen geschwiegen hat, warum die Täter lediglich in andere Pfarreien versetzt wurden und wieso Opfer mundtot gemacht wurden. Die Öffentlichkeit mag darüber zu Recht aufgebracht sein.


Aber es ist zu befürchten, dass dies ebenso wenig weiter hilft wie die runden Tische oder Telefonhotlines, die in bester Absicht einberufen und eingerichtet werden. Tatsächlich muss die Kirche selbst in ihrem Innersten handeln. Und die Konsequenzen der Taten ihrer Geistlichen sollten sich nicht nur aus dem weltlichen Strafrecht ergeben, auf das die öffentliche Diskussion sich bisher beschränkt.

Das Kirchenrecht kennt umfangreiche, im Codex Iuris Canonici 1983 (CIC) geregelte straf- und strafverfahrensrechtliche Vorschriften. Auch der sexuelle Missbrauch von Kindern durch Geistliche wird dort mit teils drakonischen Strafen geahndet. Natürlich verfügt die Kirche nicht über Gefängnisse. Aber sie hat eigene Gerichte, eigene Richter und "Staatsanwälte", und sie kann Straftäter sogar exkommunizieren.

Crimen Sollicitationis

"Crimen Sollicitationis", ein vom Heiligen Offizium, alarmierendes Dokument von 39 Seiten,das im Jahr 1962 eingeführt wurde, der die Verfahren begründet, wenn Priester beschuldigt werden, das Geständnis für Reue mit sexuellen Zwecken auszunutzen, und Formen, dieser Übertretung zu verbergen.Darin enthalten seien Anweisungen an die Bischöfe, wie man sich in Fällen von Priestern verhalten solle, die den Beichtstuhl für sexuelle Avancen nutzten oder die sexueller Kontakte mit Tieren, Kindern oder Männern beschuldigt wurden.

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RETTEN WIR 50 MILLIONEN KATHOLISCHE KINDER

Der Geist aber sagt deutlich, daß in den letzten Zeiten werden etliche von dem Glauben abtreten und anhangen den verführerischen Geistern und Lehren der Teufel durch die, so in Gleisnerei Lügen reden und Brandmal in ihrem Gewissen haben, DIE DA GEBIETEN NICHT EHELICH ZU WERDEN und zu meiden die Speisen, die Gott geschaffen hat zu nehmen mit Danksagung, den Gläubigen und denen, die die Wahrheit erkennen. ________________________________________________________________

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