Missbrauchsfall betrifft auch Rottweiler Caritas
Donnerstag, 29. April 2010
29.04.2010, 10:17:44 Uhr
Ermittlungen gegen Pfarrer von MunderkingenMissbrauchsfall betrifft auch Rottweiler Caritas
KREIS ROTTWEIL, 29. April - Zwei weitere Missbrauchsfälle durch katholische Priester sind jetzt bekannt geworden. Dabei handelt es sich laut Stuttgarter Zeitung um Vorgänge 1981 bei einer Freizeit der Rottweiler Caritas in den Dolomiten. Die Diözese hat den Einen, Pfarrer in Munderkingen, angezeigt, er muss seine „Dienstgeschäfte bis auf weiteres ruhen lassen“, so eine Erklärung der Diözese. Ein zweiter wurde jetzt vom Dienst suspendiert, dabei handelt es sich offenbar um den Pfarrer der katholische Seelsorgeeinheit Sulz/Dornhan, einst Gründer der Rottweiler Mädchenkantorei. Hier gibt es aber entgegen anderslautender Meldungen bislang keine Ermittlungen, betont die Staatsanwaltschaft Rottweil.
Die Akte des Munderkinger Pfarrers hat die Diözese vor Ostern der Staatsanwaltschaft übergeben, allerdings habe man eine öffentliche Vorverurteilung vermeiden wollen, so der Diözesan-Pressesprecher Thomas Broch. Bis zum Vorliegen belastbarer Beweise oder Zeugenaussagen müsse die Unschuldsvermutung gelten. Nun müsse man zur Kenntnis nehmen, dass Name und Details bekannt geworden seien, was eine inakzeptable Verletzung des Persönlichkeitsrechtes bedeute.
Einer der Teilnehmer der Caritas-Freizeit in den Dolomiten, ein Georg, schilderte gegenüber der Stuttgarter Zeitung, was damals passiert sein soll: Pfarrer Rudolf K. soll sich an dem damals elfjährigen Jungen sexuell vergangen haben, im Bett des Jungen und in der Nacht darauf in seinem eigenen Bett, wohin Georg von einem Dritten gebracht worden sein will.
Nun ist wohl auch der Sulzer Pfarrer Walter E. in die Geschichte verwickelt. Der einstige Konviktor und Sängerknabe, später Gründer der Mädchenkantorei, soll sich bereits zwischen 1987 und 1989 an einem damals 16-jährigen Jungen vergangen haben, weitere drei Opfer hätten sich gemeldet, darunter der damals elfjährige Georg. Auch Walter E. war damals auf der Caritas-Freizeit dabei.
Der Diözese war bekannt, dass der Munderkinger Pfarrer den Ruf hatte, sich an Kindern zu vergreifen, eine 2002 eingesetzte Kommission sexueller Missbrauch habe 2008 von den Vorwürfen Kenntnis bekommen, so Broch. Der zuständige Diözesanrichter bekam den Auftrag, die Hinweise vor Ort zu untersuchen, dabei sei es allerdings zu keinen Erkenntnissen gekommen. „Ein durch die Diözese in Auftrag gegebenes forensisches Gutachten attestierte dem Pfarrer ebenfalls keine pädophilen Neigungen“, so Broch auf Nachfrage der NRWZ.
„Die Diözese blieb dennoch nicht untätig. Sie gab dem Pfarrer an anderem Ort einen seelsorgerlichen Auftrag, bei dem sie ihm allerdings die Kinder- und Jugendarbeit strikt untersagte. Außerdem informierte sie den mit ihm in der neuen Seelsorgeeinheit gemeinsam tätigen Pfarrer, ebenso den Dekan als Dienstvorgesetzten.“
Damit berücksichtige die Diözese den Grundsatz, dass niemand auf Grund unerwiesener Beschuldigungen Sanktionen auferlegt werden dürften, die einer Vorverurteilung gleichkämen. „Sie folgte außerdem der Empfehlung von Fachleuten, dass eine dienstliche Beauftragung mit entsprechenden Auflagen und die Einbindung in ein soziales Netz und eine sorgfältige Kontrolle sowohl im Hinblick auf Dritte als auch auf den Beschuldigten selbst der beste Schutz und die wirksamste Prävention seien.“, so Broch.
Nun sei doch ein Betroffener auf die Diözese zugegangen, „sollten diese Vorwürfe zutreffen, wären sie zwar verjährt. "Sie haben die Kommission Sexueller Missbrauch und die Diözese aber dazu veranlasst, alle Hinweise noch einmal einer erneuten Überprüfung zu unterziehen und auch den beschuldigten Pfarrer noch einmal zu vernehmen. Obwohl sich dadurch die auf jüngere Zeit zurückgehenden Vorwürfe auch weiterhin nicht erhärten ließen, hat sich die Diözese dennoch entschlossen, die Akten der Staatsanwaltschaft zu übergeben, damit diese die Vorgänge weiter klärt."
Bis dahin werde man sich nicht mehr äußern. Muss man nun allerdings doch, denn bereits 2004 hätten sich Betroffene an die Diözese gewandt, 2005 habe Walter E. seine Schuld zugegeben, allerdings war der Fall verjährt. E. unterzog sich später erfolgreich einer Therapie, so Pressesprecher Broch jetzt gegenüber dem Sulzer Kirchengemeinderat.
Nun, nach einem Gespräch von Bischof Gebhard Fürst mit Missbrauchsopfern, wurde die Reißleine gezogen und E. vom Dienst suspendiert. Der jetzige Leiter der Caritas Rottweil, Michael Wollek, ist erschüttert: „Mich berührt, erschreckt das, was gerade alles sichtbar wird, sehr. Falls ich irgendwie helfen kann, tue ich das sehr gerne.“
Als Caritas setze man sich mit dem Thema schon länger auseinander, nun noch mehr. Das bedeute: Mit den Jugendämtern haben wir Vereinbarungen zum Paragraf 8a SGB VIII (Kindeswohlgefährdung) getroffen und arbeiten aktiv mit. Nach innen: Alle Mitarbeiter und Honorarkräfte mussten schon Anfang letzten Jahres ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Das wird noch strenger – nicht nur, aber auch vor dem Hintergrund von Gesetzesänderungen: „Wir werden jetzt das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis und eine rechtsverbindliche Selbstverpflichtungserklärung von Mitarbeitern und Honorarkräften verlangen, so Wollek gegenüber der NRWZ. „Auch von Ehrenamtlichen, wenn sie mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben.“ Außerdem wurden bereits Fortbildungen zusammen mit dem BDKJ, dem Bund der katholischen Jugend, organisiert.
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